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   BAG, 29.07.1959 - 3 AZR 210/57   

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BAG, 29.07.1959 - 3 AZR 210/57 (https://dejure.org/1959,1027)
BAG, Entscheidung vom 29.07.1959 - 3 AZR 210/57 (https://dejure.org/1959,1027)
BAG, Entscheidung vom 29. Juli 1959 - 3 AZR 210/57 (https://dejure.org/1959,1027)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Privatrechtlich selbständige Gesellschaften - Gemeinde - Gemeindeverbände

Papierfundstellen

  • BAGE 8, 84
  • DÖV 1960, 349
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.03.1958 - 3 AZR 275/55

    Öffentlicher Dienst - Öffentlich-rechtlicher Dienstherr - Verlust des

    Auszug aus BAG, 29.07.1959 - 3 AZR 210/57
    Zum Begriff des öffentlichen Bienstes im Sinne des Regelungsgesetzes ist in zwei Urteilen des Senats vom 18. März 1958 (BAG 5, 264 betreffend den öffentlichen Bienst bei den in der Anlage A zu § 2 Regelungsgesetz aufgeführten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und BAG 6, 45 betreffend den öffentlichen Bienst im Sinne des § 63 Abs. 1 Regelungsgesetz) ausgeführt worden, daß das Regelungsgesetz den öffentlichen Bienst als gegeben erachtet, wenn ein öffentlicher Bienstherr am 8 .

    Daß daneben zum Begriff des öffentlichen Dienstes noch erforderlich sei, daß die von diesen öffentlich-rechtlichen Dienstherren beschäftigten Personen auch einen Dienst verrichtet haben, der zum öffentlichen Dienst im materiellen Sinne rechne, kann nach der Systematik des Regelungsgesetzes, wie des Näheren in BAG 6, 45 ausgeführt worden ist, nicht angenommen werden.

  • BAG, 23.10.1956 - 3 AZR 299/54

    Regelungsgesetz: Anwendungsbereich

    Auszug aus BAG, 29.07.1959 - 3 AZR 210/57
    Bas Berufungsgericht ist unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 23. Oktober 1956 (BAG 3, 124) der Ansicht, daß die Beklagte als Aktiengesellschaft, deren Aktienkapital sich fast völlig in öffentlicher Hand befindet und deren Aufgabe, die Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizitätsenergie, zur Baseinsvorsorge rechne, unter die Bestimmung des § 63 Abs. 1 Regelungsgesetz falle.
  • BAG, 18.03.1958 - 3 AZR 69/55

    Öffentlicher Dienst - Personenkreis - Vereinbarkeit mit Verfassungsauftrag -

    Auszug aus BAG, 29.07.1959 - 3 AZR 210/57
    Zum Begriff des öffentlichen Bienstes im Sinne des Regelungsgesetzes ist in zwei Urteilen des Senats vom 18. März 1958 (BAG 5, 264 betreffend den öffentlichen Bienst bei den in der Anlage A zu § 2 Regelungsgesetz aufgeführten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und BAG 6, 45 betreffend den öffentlichen Bienst im Sinne des § 63 Abs. 1 Regelungsgesetz) ausgeführt worden, daß das Regelungsgesetz den öffentlichen Bienst als gegeben erachtet, wenn ein öffentlicher Bienstherr am 8 .
  • BFH, 31.01.1975 - VI R 171/74

    Nicht in privatrechtlicher Form geführte Versorgungs- und Verkehrsbetriebe von

    a) Die Auffassung des Senats steht entgegen dem Vortrag einer Gemeinde in einem Parallelprozeß nicht in Widerspruch zum Urteil des BAG vom 29. Juli 1959 3 AZR 210/57 (BAGE 8, 84).
  • BAG, 09.08.1960 - 3 AZR 39/58

    Mangel an geeignetem Personal - Konjunktur - Anwednung der Rechtsvorschrift

    Zwar stellt es das Regelungsgesetz verschiedentlich mehr auf die äußeren, insbesondere tatsächlichen Verhältnisse ab als auf die rechtliche Form (vgl. z.B. für den Begriff "Anspruch auf Versorgung nach beamten rechtlichen Grundsätzen" § 52 Abs. 2 Satz 3)« Bei der Frage, wer als Dienstherr eines Arbeitnehmers anzusehen isu, muß jedoch auch im Bereich des Regelungsgesetzes stets von der rechtlichen Ausgestaltung der Einzellage ausgegangen werden (vgl. z.B. zur Frage des Dienstherrn bei Kapitalgesellschaften, die sich ganz im Besitz der öffentlichen Hand befinden, das Urteil des erkennenden Senats vom 29« Juli 1959 - 3 AZR 210/57 - iUJ Hr. 19 zu § 63 RögelungsG).
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